Das neues Infektionsschutzgesetz: Wie ist es zu verstehen?

Ein Erklärungsversuch der Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Maske ist weiterhin sinnvoll - trotz gefallener Maskenpflicht?

Knapp zwei Jahre lang war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen wie Restaurants, Kinos, Museen und Schulen Pflicht, um die Ausbreitung von Corona zu bremsen. Doch das veränderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht nur noch wenige staatliche Vorgaben zum Maskentragen im Alltag vor. In welchen Bereichen es dennoch empfehlenswert ist, zur FFP2 Maske zu greifen und was für Flugreisende jetzt in den Osterferien gilt. Der ubumask-Blog klärt auf.

 

 Faktisches Ende der Corona-Schutzmaßnahmen 

Nach der teilweise hitzigen Debatte ist der Bundestag am Freitag, den 18. März 2022, zu einem Beschluss gekommen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bedeutet das faktische Ende der meisten in der Vergangenheit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Ab sofort gelten „tiefgreifende Corona-Maßnahmen“ nicht mehr. Stattdessen greift ein sogenannter "Basisschutz"; weitergehende Maßnahmen können von den jeweiligen Landesregierungen für sog. Hotspot-Gebiete eingeführt werden. Steigen die Infektionszahlen und Hospitalisierungsraten in diesen Gebieten rasant an, sodass die Infrastruktur gefährdet ist, kehren die Corona-Maßnahmen zurück. Doch was ist das Ziel dieser für viele unerwarteten Änderungen? Die Erleichterungen im Alltag der Menschen.

 

Vulnerable Personen müssen weiterhin geschützt werden

Ohne Maske einkaufen – das war vor Kurzem noch undenkbar, ist nun aber in vielen Bereichen erlaubt. Bei großen Handelsketten müssen Kunden und auch Mitarbeitende nun keine Masken mehr tragen, etwa bei Rewe, Lidl, Aldi und Edeka, beim Möbelhändler Ikea, beim Buchhändler Thalia oder den Textilketten H&M und Primark. Auch im Fitnessstudio, beim Friseur oder im Restaurant entfällt ab sofort die Maskenpflicht. Aber nicht nur das. Auch Impf-, Test- und Genesungsnachweise spielen keine Rolle mehr. Doch unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben beibehalten. In Berlin hält zum Beispiel eine Reihe von Kultureinrichtungen an der Maskenpflicht fest - von den drei großen Opernhäusern über Theater bis zu den Staatlichen Museen. Die Länder haben außerdem Maskenpflichten für Einrichtungen angeordnet, in denen gefährdete Menschen wohnen oder sich aufhalten. Dazu gehören beispielsweise Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheime sowie Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber. In Bus- und Bahn muss ebenfalls ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.

 

Kann ich zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen?

Grundsätzlich können Betroffene trotz Ende der Verpflichtung weiterhin im öffentlichen Leben eine Maske tragen, wenn sie sich beispielsweise unsicher fühlen. Auch wenn ab sofort keine „Maskenpflicht“ mehr besteht, ist es nun die Pflicht eines jeden einzelnen eigenverantwortlich zu handeln. Unter Eigenverantwortung versteht man die Bereitschaft, für das eigene Handeln, Fühlen und Denken, Verantwortung zu übernehmen. Das bedeutet: Wir beschäftigen uns mit unserem eigenen Verhalten und zeigen nicht auf andere Menschen. Jeder kann jetzt für sich selbst entscheiden, wie er mit dieser neuen Situation umgeht. Jedoch müssen wir uns im Klaren darüber sein, dass diese Lockerungen nicht bedeuten, dass das Virus aus der Welt ist. Ganz im Gegenteil, denn auch das Risiko für Langzeitfolgen (Long COVID) besteht immer noch und es kann ausnahmslos jeden treffen. Dabei ist es egal, ob man einen schweren oder asymptomatischen Verlauf hat, ob man alt oder jung ist oder vor der Infektion sogar komplett gesund war. Wir sollten vorsichtig sein. Ja, ein vollständiger Impfschutz ist sinnvoll und verhindert in den meisten Fällen einen schweren Verlauf. Jedoch schützt er keineswegs vor einer Ansteckung, sodass Long COVID immer noch Thema ist.

 

Osterzeit = Reisezeit = Maskenzeit

Diese Woche haben die Osterferien begonnen und viele brechen zu Reisen auf. Wer jetzt eine Flugreise unternehmen will, sollte sich genau über die geltenden Corona-Regeln informieren: „Das ist nicht für alle Fluggäste so gut zu verstehen und auch nicht immer nachvollziehbar“, sagte eine Lufthansa-Sprecherin über die aktuellen Regularien in Deutschland. Die Maskenpflicht im Flugzeug gilt laut dem Bundes-Infektionsschutzgesetz weiterhin auf allen innerdeutschen Strecken sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Während des gesamten Fluges muss daher eine FFP2- oder eine medizinische Maske getragen werden. Lediglich beim Essen und Trinken darf diese abgenommen worden. An den vier größten deutschen Flughäfen Frankfurt, Berlin, Düsseldorf und München hingegen ist die im Mai 2020 eingeführte Maskenpflicht Geschichte. Eine klare Empfehlung gibt es trotzdem: „Flughäfen sind Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen. Da sind Masken sowohl zum eigenen Schutz als auch zum Schutz anderer sinnvoll“, sagte die Lufthansa-Sprecherin. Gerade weil man sich oftmals mehrere Stunden mit fremden Menschen in einem geschlossenem Raum aufhält, ist eine Maske mit einem hohen Schutz nötig. Gleichzeitig sollte sie leicht atembar sein und bequem sitzen. Eine Anti COVID-19 Maske wie die Waire P2 erfüllt all diese Kriterien und verschont die TrägerInnen damit vor den typischen Beschwerden einer herkömmlichen FFP2-Maske.

 

Fazit

„Eigenverantwortung“ ist das derzeitige Stichwort. Wir alle freuen uns, bald wieder ein annähernd „normales“ Leben führen zu können, aber das ist kein Grund jetzt nachlässig zu werden. Solange es noch keine handfesten, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Langzeitfolgen einer COVID-Infektion gibt, ist es ratsam, sich nicht nur vor einem schweren Verlauf (Impfung), sondern auch in erster Linie vor einer Ansteckung zu schützen. Damit wir Long COVID überhaupt erst gar keine Chance geben.